Diakoniefonds & Frauenverein Freistett
Aus der Historie des Frauenvereins ist bekannt, dass eine Aufgabe dazu diente, Menschen in der Pflege zu begleiten und unterstützen. Deshalb wurde vor ca. 50 Jahren nach dem Abzug der Ortskrankenschwestern mit den Städten Rheinau, Kehl, Willstätt, sowie den umliegenden Kirchengemeinden die kirchliche Sozialstation Kehl Hanauerland gegründet. Der Verein, bzw. seit dem Jahr 2000 die Kirchengemeinde, unterstützte finanziell die Sozialstation. Aus diesem Grund wurden auch nur Mitglieder des Frauenvereins anteilig bei den dadurch entstandenen Investitionskosten unterstützt, welche von dieser Sozialstation gepflegt wurden.
2020 ging die kirchliche Sozialstation Kehl Hanauerland in die Diakonie Sozialstation Kehl Hanauerland über. Seither steht unsere Kirchengemeinde nicht mehr zur finanziellen Unterstützung in der Pflicht.
Der Kirchengemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung vom 31. August 2021 beschlossen, dass ab Januar 2021 pflegebedürftige Mitglieder des Frauenvereins eine Investitionskostenerstattung aller anerkannten Pflegedienste beantragen können.
Die gesamte Auszahlung richtet sich jeweils nach dem jährlichen Eingang aller Mitgliedsbeiträge. Der höchste Auszahlungsbetrag beträgt das 20 fache des Mitgliedsbeitrages (16,00 €/Jahr). Bei mehreren Anträgen wird der Auszahlungsbetrag, falls nötig, anteilig berechnet.
Im Januar 2022 werden wir Sie im Amtsblatt darum bitten, ihre gesammelten Rechnungen des vergangenen Jahres über die Investitionskosten im Pfarrhaus in der Rheinstrasse abzugeben (wenn Sie wollen)
Die vollständige Satzung sowie den Richtlinienkatalog des Diakoniefonds der Ev. Kirchengemeinde können Sie ab Ende des Jahres auf der Homepage der Kirchengemeinde nachlesen.
Angelika Abel
Es ist eine von einem guten Geist eingegeben Tat (Zitat)
Am zweiten Juli 1895 wurde unter Vorsitz des damaligen Pfarrers Friedrich Wilhelm Schulz die Gründung eines Frauenvereins Freistett - Neufreistett beschlossen. 45 Frauen kamen am Pfingstsonntag in der Kirche zusammen. Erste Vorsitzende war die Frau von Oberlehrer Baier. Ziel des Vereins war die Unterstützung des evangelisch - protestantischen Gemeindehausbauvereins in seiner Kleinkinderschulsache. Am 13. Oktober 1885 löste sich dieser Verein auf und übergab sein Vermögen dem Frauenverein. Gegenüber dem ehemaligen Gasthaus „Zum Schiff“ in der Rheinstraße wurde am 11. Juli 1897 eine Kleinkinderschule eröffnet. Am 1. Oktober 1897 erfolgte auch die Einrichtung einer Krankenpflegestation. Betreut wurden die Einrichtungen von Schwestern des Evangelischen Diakonissenhauses Nonnenweier. Mitglieder und ihre Familienangehörigen hatten bei Bedarf Anspruch auf Pflege im häuslichen Umfeld durch die Krankenschwester. 1955 wurde ein neuer Kindergarten in der Bahnhofstrasse gebaut und 1957 eingeweiht. 1974 übernahm die Ev. Kirchengemeinde dann den Betrieb des Kindergartens, seit 2004 gehört er zur Stadt Rheinau.
Quelle: FREISTETT- Heimat am Rhein
Am 22. Juni 1973 wurde die Kirchliche Sozialstation Kehl Hanauerland von 24 Kirchengemeinden gegründet. Die örtlichen Dorfschwestern wurden in dieser Sozialstation integriert. Der Ev. Frauen- und Krankenpflegeverein unterstützt seither seine Mitglieder im Pflegefall, anteilig lt. Satzung, finanziell mit der Übernahme der Investitionskosten, oder im Falle eines fehlenden Pflegegrades im Bedarfsfall für Aufwendungen zur Pflege. Dieser Zuschuss bezieht sich nur auf die Pflege durch die Sozialstation (seit 2020 Diakonie Sozialstation Kehl- Hanauerland gGmbH)
Seit dem Jahr 2000 ist der Ev. Frauen- und Krankenpflegeverein Teil der Ev. Kirchengemeinde Freistett. Vorsitzender ist jeweils der amtierende Pfarrer. Von den ehemaligen Vorstandsfrauen sind noch Bärbel Dalgauer und Johanna Assmann im beratenden Gremium aktiv dabei, Angelika Abel seit 2008.
2013 wurde auf Anraten vom EOK Karlsruhe der Verein in „Diakoniefonds der Ev. Kirchengemeinde Freistett“ umbenannt. Es hat sich nichts an den Zielen geändert, aber wir merkten recht schnell, dass dieser neue Begriff bei unseren Mitgliedern Verwirrung schuf. Deshalb sprechen wir inoffiziell weiterhin vom Frauenverein.
Im Einzelnen werden gemäß Absatz 1 der Satzung gefördert:
- Nachbarschaftshilfe
- Besuchsdienste
- Geburtstags- und Jubiläumsbesuche mit Präsenten
- Gewährleistung des diakonischen Profils der Sozialstation
- Organisation von Ausflügen
- Nachlässe auf Dienstleistungen der Sozialstation
- Spenden und Unterstützungen für hilfsbedürftige Personen im Geltungsbereich der Kirchengemeinde Freistett
- finanzielle Projektbeteiligungen für Engagements, die dem Zweck des Diakoniefonds dienen
Es ist wie bei vielen Vereinen. Die Mitgliederzahl schrumpft, meistens durch Versterben der Mitglieder. Aktive Mitglieder mussten sich auch zurücknehmen, sodass die ersten drei Punkte mit Besuchen nicht mehr stattfinden können.
Alternativ wird den Mitgliedern zu runden Geburtstagen ab dem 70. Lebensjahr schriftlich gratuliert und seit drei Jahren findet im Advent ein Geburtstagskaffee im Gemeindehaus statt. Eingeladen sind alle Mitglieder, besonders begrüßt an diesem Tag werden die Jubilare des laufenden Jahres. Es ist ein schönes Fest, nette Gespräche und Johanna Assmann zeigt regelmäßig Bilder aus vergangenen Jahren der Vereinsaktivitäten. Ob in diesem Jahr ein Geburtstagskaffee stattfindet, ist leider aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona Pandemie noch offen. Auch musste aus diesem Grund unser Vereinsausflug ausfallen, der bis jetzt jedes Jahr stattfand und bestimmt vermisst wurde.
Die Mitgliedschaft im Verein ist konfessionsunabhängig und steht allen Menschen offen. Der Jahresbeitrag beträgt 16 Euro und gilt im Bedarfsfall für Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder.
Angelika Abel
und Download Beitrittserklärung
S a t z u n g für den Diakoniefonds Freistett der Evangelischen Kirchengemeinde Freistett
(ehemals Evangelischer Frauen- und Krankenpflegeverein Freistett)
Präambel / Vorwort
Die evangelische Landeskirche in Baden bekennt sich mit allen ihren Gliedern und Gemeinden als Kirche Jesu Christi. In der Gemeinschaft der gesamten Christenheit bezeugt sie das Evangelium allen Menschen dadurch, daß sie das Wort Gottes verkündet, die Sakramente verwaltet und mit der Tat der Liebe dient.
Die Diakonie sieht ihre Aufgabe darin, den bedrängten Menschen in der Nähe und der Ferne zu helfen.
Zur Erfüllung dieses Auftrages schaffen die Kirchengemeinden diakonische Dienste und Einrichtungen. Sie tragen ferner Sorge dafür, dass das kirchliche Leben diakonisch bestimmt wird und wirken darauf hin, dass die Gemeindeglieder zum diakonischen Dienst gerufen werden.
Zur Unterstützung der Evangelischen Kirchengemeinde Freistett bei der Wahrnehmung ihres diakonischen Auftrages wurde 1895 der Frauen- und Krankenpflegeverein e.V. gegründet. Gemäß Protokoll v. 01.01.2001 wurden in der Jahreshauptversammlung die Auflösung des Vereins und die Einbindung in den Evangelischen Kirchengemeinderat Freistett beschlossen. Im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen hat der Evangelische Kirchengemeinderat die Neufassung der Satzung wie folgt beschlossen:
§1
Zweck des Diakoniefonds
(1) Im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Freistett, nachfolgend „Kirchengemeinde“ genannt, werden die ambulanten pflegerischen Dienste – Alten-, Kranken-, Haus- und Familienpflege gefördert. Dies betrifft die Leistungen aller anerkannten Pflegedienste. Zur Förderung dieser Arbeit sowie den diakonischen Aufgaben innerhalb der Kirchengemeinde wurde ein Diakoniefonds gebildet.
Dieser trägt den Namen „Diakoniefonds Freistett der Evangelischen Kirchengemeinde Freistett (ehemals Evangelischer Frauen- und Krankenpflegeverein)“.
- Der Diakoniefonds Freistett ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Kirchengemeinde.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Im Einzelnen werden gemäß Absatz 1 gefördert: Nachbarschaftshilfe, 2. Besuchsdienste, 3. Geburtstags- und Jubiläumsbesuche mit Präsenten, 4. Organisation von Ausflügen, 5. Nachlässe auf Dienstleistungen der Pflegedienste 6. Spenden und Unterstützungen für hilfsbedürftige Personen im Geltungsbereich der Kirchengemeinde Freistett, 7. finanzielle Projektbeteiligungen für Engagements, die dem Zweck des Diakoniefonds dienen,
§ 2
Mittel des Diakoniefonds Freistett
- Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich der Kirchengemeinde Freistett, unabhängig von ihrer Konfession, können einen vom Kirchengemeinderat in der Höhe festgesetzten Mindest-Jahresbeitrag in den Diakoniefonds Freistett einzahlen.
- Die Beitragszahlungen an den Diakoniefonds Freistett sind jährlich im Voraus in einem Betrag bis spätestens 31. Januar des Jahres zu leisten.
- Erfolgt der Beitritt im Laufe eines Kalenderjahres, so wird die Aufnahme in den Diakoniefonds mit Zahlungseingang wirksam. Auch bei einer Zahlung im Laufe eines Kalenderjahres ist der gesamte Jahresbeitrag zu zahlen.
- Gezahlte Beiträge können nicht zurückgefordert werden.
§ 3
Leistungen des Diakoniefonds Freistett
Die Kirchengemeinde Freistett bestimmt die Verteilung der Mittel des Diakoniefonds Freistett auf die in § 1 Abs. 4 genannten Zwecke. Maßgebend für die Verteilung ist der separat vom Kirchengemeinderat erstellte Richtlinienkatalog, der als wesentlicher Bestandteil dieser Satzung gilt. Änderungen des Richtlinienkatalogs sind in der Versammlung bekannt zu geben.
§ 4
Rücklagen
Übersteigen die erhobenen Beitragsmittel des Diakoniefonds Freistett am Ende eines Kalenderjahres den Betrag, der für die nach § 3 zu erbringenden Leistungen erforderlich war, so ist der verbleibende Überschuss einer zweckbestimmten Rücklage gem. § 1 zuzuführen.
§ 5
Verwaltung
- Die Mittel des Diakoniefonds Freistett sind ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kirchengemeinde. Sie sind getrennt vom sonstigen Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten.
- Die zeitlichen Leistungen des Kassenverwalters werden aus dem Vermögen des Diakoniefonds im Sinne einer Aufwandsentschädigung erstattet.
- Auf die Vermögensverwaltung einschließlich der Rechnungsprüfung finden die für die Kirchengemeinden geltenden Bestimmungen des kirchlichen Haushaltsrechts Anwendung.
- Unbeschadet des § 32 b LWG überträgt der Kirchengemeinderat Freistett gemäß § 27 LWG in Verbindung mit § 3 der Satzung die Entscheidung über die Verwendung der Mittel des Diakoniefonds auf den Beirat des Diakoniefonds Freistett. Der Beirat wird vom Kirchengemeinderat gebildet und setzt sich zusammen aus: der Gemeindepfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer, 2. der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates, 3. Bis zu vier Personen, die gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung einen jährlichen Beitrag leisten.
- Der Kirchengemeinderat bestimmt aus den Mitgliedern des Beirates eine Person, die mit der Kassenverwaltung des Diakoniefonds beauftragt wird.
§ 6
Verbindlichkeit der Satzung
Bei der ersten Beitragszahlung ist diese Satzung den Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Kenntnis zu geben. Die Anerkennung der Satzung ist schriftlich zu bestätigen.
§ 7
Anzeigepflicht
Diese Satzung, spätere Änderungen sowie der Beschluss zur Auflösung des Diakoniefonds Freistett sind dem Evangelischen Oberkirchenrat anzuzeigen.
.............................................................., den ..........................................................
............................................................................................
(Vorsitzende des Kirchengemeinderates)
............................................................................................(Dienstsiegel)
(Pfarrer)
Die Satzung wurde in der Beiratssitzung am 21. Juli 2021 in folgenden Teilen geändert:
- 1 1,4 (alt- gestrichten), 5 (vormalig 6)
- 5 alt - ersatzlos gestrichen
- 5 vormalig §6 1,2,4,5
Die Satzung wurde in der Kirchengemeinderatsitzung vom 31. August 2021, wie vom Beirat am 21. Juli vorgeschlagen, beschlossen.



